Förderprogramme Waldbesitzer

Pressemitteilungen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ startet!

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur Entwicklung zukunftsfester Wälder. Dürre, Hitze und Insektenbefall haben den deutschen Wald zuletzt sichtbar geschwächt: Allein in den vergangenen fünf Jahren fielen in Deutschland rund 400.000 Hektar Wald den Folgen der Klimakrise zum Opfer.

Zum downloaden: 20221101 Pressemitteilung Klimaangepasstes Waldmanagement
Zum downloaden: 20221108_Antragsverfahren_KAWM
Zum downloaden: 20221108_Antragsverfahren_KAWM_kurz




Fragen und Antworten zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
des BMEL

Inhalt:

Zum downloaden: 20221117_Fragen_und_Antworten_ zum_Foerderprogramm_Klimaangepasstes_Waldmanagement
Zum downloaden: 20221108_Foerdersaetze_Klimaangepasstes_Waldmanagement




Forstämter in Rheinland Pfalz

Wiederbewaldung 2024/ 2025

Förderung der Forstwirtschaft
Fördermaßnahmen in 2024 und 2025

  1. Wiederbewaldung und Waldumbau
    Ausführungszeitraum 2024/2025 (15.04.2024-31.07.2025)

    Förderfähige Fördertatbestände sind:

    • Initiierung der Naturverjüngung
    • Ãœbernahme der Naturverjüngung (als planmäßiger Waldumbau oder in Zusammenhang mit Extremwetter)
    • Wiederbewaldung durch Pflanzung
    • Vorausverjüngung (als planmäßiger Waldumbau oder in Zusammenhang mit Extremwetter)

    Antragstellung:
    Förderanträge können laufend bis zum 31.07.2025 gestellt werden. Die beantragten Maß-nahmen können erst nach Erhalt einer schriftlichen Vorabgenehmigung oder Bewilli-gung aufgrund eines Förderantrages begonnen werden. Der Förderantrag soll sinnvoller-weise alle Projekte für den restlichen Durchführungszeitraum bis zum 31.07.2025 beinhalten.

    Zahlantragstellung:
    Die Zahlanträge für „Initiierung der Naturverjüngung“ und „Übernahme der Naturverjüngung“ müssen bis zum 31.10.2025 bei der Bewilligungsstelle eingegangen sein. Für „Wiederbe-waldung durch Pflanzung“ und „Vorausverjüngung“ gilt die Frist bis zum 01.09.2025. Alle Projekte in dem Abrechnungszeitraum müssen abgeschlossen sein (keine Teilabrechnungen möglich).

    Hinweise:
    • Jedem Zahlantrag muss jeweils ein Verwaltungskontrollbogen Büro sowie ein Verwal-tungskontrollbogen Außendienst beigefügt werden.
    • Bei Ausfall infolge höherer Gewalt oder bei Baumartenwechsel: Beachten Sie die Regelungen des Schreibens der ZdF vom 15.11.2023 (Az.: 3.4-63-200).
    • „Wiederbewaldung durch Pflanzung“ und „Vorausverjüngung“
      • Die Förderpauschalen liegen für die Baumartenkategorie A bei 2,50 € und für die Baumartenkategorie B bei 5,00 € je Pflanze. In der Baumartenkategorie B, sofern standortheimisch, > 1.000 Stk./ ha liegt die Förderpauschale bei 2,50 €.
      • Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn sind grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Pflanzenbestellung) sowie die Aufnahme von Eigenleistungen (z. B. Flächenvorbereitung, Zaunbau) zu werten. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne Vorliegen einer Vorabgenehmigung oder Bewilligung führt zu einer Versagung Zuwendungen.
    • „Initiierung der Naturverjüngung“
      • Das Anbringen von Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss (z.B. Gatter, Wuchshülle) vor Erhalt der Genehmigung ist nicht förderschädlich.
    • „Übernahme der Naturverjüngung“
      • Das Anbringen von Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss (z.B. Gatter, Wuchshülle) vor Erhalt der Genehmigung ist nicht förderschädlich.
    • Sicherstellung der Förderfähigkeit für Maßnahmen, die vor dem 15.04.2024 vorabgenehmigt und begonnen worden sind, aber zum 31.07.2024 nicht abgeschlossen werden können:
      Diese Maßnahmen sollen rechtzeitig vor Ablauf der derzeit gültigen Vorabgenehmigung verlängert werden. Hierzu ist ein formloser Verlängerungsantrag inklusive Begründung der Bewilligungsbehörde (ZdF.Foerderung@wald-rlp.de) zuzusenden. Eine erneute Antragstellung für den nachfolgenden Ausführungszeitraum ist ebenfalls vor Ablauf der gültigen Vorabgenehmigung möglich.
    • Liste der förderfähigen Baumarten
      Für den Abrechnungszeitraum 15.04.2024-31.07.2025 gilt die Anlage des Rundschreibens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.04.2024, Gz. 6320#2023/011-1401 5.0032.
    • Baumarten ohne Herkunftsnachweis oder mit einer nicht förderfähigen Herkunft werden gekürzt! Sie können nicht zu den Mindestanteilen standortheimische Baumarten oder Laubbäume gezählt werden. Werden durch die Kürzung Mindestvorgaben unterschritten, wird das komplette Projekt abgelehnt.

weiter Infos zum Downloaden:
20240415_Förderung_2024_und_20254

20240415_Anpassung-Foerdersaetze
20240415_Anlage_1_Baumartenliste_V2.2
20240415_Anlage_2_Uebersicht_Termine_und_Fristen
20240415_Anlage_3_de-minimis_Foerdertatbestaende




Forstämter in Rheinland Pfalz

Wiederbewaldung 2024

Förderung der Forstwirtschaft
Fördermaßnahmen in 2024


weiter Infos zum Downloaden:
20231120_Rundschreiben_MKUEM_Förderung_2024

20231121_Förderrundschreiben_2024
20231121_Termine und Fristen
20231120_Anlage-1_Fördertatbestände_2024
20231120_Anlage-2_Baumartenliste_2024
20231121_Anlage-3_Ãœbersicht_De-Minimis


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