36. Mitgliederversammlung diskutiert über Windkraftanlagen und stellt sich hinter die Neuinterpretation der „Himmelsscheibe“
Ja, es ist schon so eine Sache mit dem Wind. Wobei – es geht eigentlich gar nicht um dieses Wetterphänomen an sich. Vielmehr geht es darum, was man daraus macht. Nutzen kann man den Wind für vieles. In der Diskussion steht sein Gebrauch zum Betrieb von Windkraft-anlagen unter dem Aspekt „Dem Klimawandel entgegenwirken!“ derzeit unangefochten an vorderster Stelle. Dabei findet man fast niemanden, der gar keine Meinung zu diesem Thema hätte. Die einen sind dafür, die anderen dagegen. Dazwischen gibt es offensichtlich nichts, oder nicht viel, was die beiden Lager zu einer bilateralen Sichtweise kommen ließe, schon gar nicht, wenn es darum geht, im „Waldland Deutschland“ Bäume abzuhacken, um die so entstehenden Flächen der Windenergienutzung zuzuführen. Will man den daraus resultierenden Disput nicht ganz aus dem Ruder laufen lassen, tut man gut daran, den bereits angedeuteten Schlagabtausch mit sachlichen und faktischen Argumenten zu besetzen.
Genau das hatte sich Emily Eiffler, die als Fachfrau für die Windenergienutzung auf Waldstandorten in den Lahn-Kreis gekommen war, für den Abend des 24. Oktober vorgenommen. Als Podium diente ihr die Mitgliederversammlung des Kreiswaldbauvereins Rhein-Lahn, denn der hatte sie herzlich dazu eingeladen, seinen Mitgliedern und Gästen die Tatsachen zum Thema „Windenergie und Wald“ einmal darzulegen. Mit dem Blick auf die Landkarte von Rheinland-Pfalz, verschaffte Emily Eiffler der Versammlung zunächst einen Eindruck von der Verteilung der überhaupt für die Windenergienutzung infrage kommenden Landstriche. Dabei stellte sie klar, dass das Vorkommen ausreichender Windgeschwindigkeiten nicht automatisch dazu führte, dass in diesen Regionen auch Standorte für die Windenergienutzung generiert würden. Denn neben bereits festgestellten normativen Ausschlussgebieten galt es, eine Reihe von weiteren Parametern zu beachten. Da war auf der öffentlich-rechtlichen Seite die planungs- und schließlich genehmigungs-rechtliche Zulässigkeit von Vorhaben anhand zahlreicher Belange zu prüfen. Auf privat-rechtlicher Seite spielte der Wille der Grundstückeigentümer eine gewichtige Rolle. Ob Standorte zur Windenergienutzung letztlich geeignet und (be-)planbar waren, das ergab sich oft erst im Laufe detaillierter und aufwändiger Verfahren. Die Weichen für den grundsätzlichen Umgang mit der Windenergie waren durch den Gesetzgeber seit geraumer Zeit gestellt, berichtete die Referentin. Während zum einen im „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)“ geregelt war, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse lagen und darüber hinaus der öffentlichen Sicherheit dienten, war das Land Rheinland-Pfalz -eben diesem Grundsatz entsprechend- zum anderen dazu verpflichtet worden, bis zum 31.12.2027 rund 1,4 % seiner Landesfläche dem angedachten Zweck zuzuführen und dem wiederum bis zum 31.12.2032 weitere 0,8 % bis zur Erreichung des Ziels, das mit einer Größenordnung von 2,2 % der Landesfläche vorgegeben war, aufzusatteln. Insgesamt mussten damit dann immerhin rund 436 km2 landesweit verfügbar sein, auf denen die Windenergiegewinnung stattfinden konnte. Hierzu zählten aber nicht nur Waldflächen, sondern alle Bodennutzungs-arten, die zur Errichtung von Windenergieanlagen zur Disposition standen.
Anmerkung im Nachgang: Die bundesrechtlich geforderte Umsetzung der zweiten Tranche der Flächenausweisung für Windenergiestandorte schien dem Land RLP offenbar zu langfristig angelegt zu sein. So wurde via Landesgesetz der Termin 31.12.2032 auf den 31.12.2030, der nun die „Deadline“ markiert, vorgezogen. Zu diesem Stichtag müssen in Rheinland-Pfalz ausreichend Standorte für die Windenergienutzung manifestiert sein.
Neben rechtlichen Rahmenbedingungen und nüchternen Zahlenwerken beleuchtete Emily Eiffler aber auch die Frage nach der praktischen Umsetzung von Projekten, sprich, wie war der Ablauf von der Planung bis zum Aufstellen von Windenergieanlagen strukturiert und was galt es im Verlauf eines solchen Verfahrens zu beachten. So kam sie neben den gezeigten Bildern, auf denen unter anderem Aufbau und Montage der Anlagen eindrucksvoll in Szene gesetzt waren, auch auf die dazu notwendigen Vorbereitungen, wie beispielsweise die Infrastruktur zu sprechen. Ob Leitungsführung, oder Wegeerschließung – vieles, was bei den an-wesenden Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bis dahin noch mit einem Fragezeichen besetzt war, fand Erwähnung und rundete Eifflers Gesamtschau auf die Windenergienutzung im Wald ab. Das aufmerksame Auditorium, das sich durch den absolut hörenswerten Vortrag bestens informiert zeigen durfte, belegte in einer angeregten Diskussions- und Fragerunde, dass Emily Eifflers Themenreferat ins Schwarze getroffen hatte. Und so hatte sie es an diesem Freitagabend wohl doch geschafft, das Motto, unter dem ihr Auftritt stand, in bester Manier umzusetzen, nämlich Wahrheiten und Legenden zu Wald und Windkraft auseinander zu dividieren! Die Dankesworte von Versammlungsleiter Joachim Langshausen waren zwangsläufig und wurden nur durch den Applaus der Zuhörerinnen und Zuhörer übertroffen.

Vorgelegt hatte zu diesem Zeitpunkt bereits der „neuen“ Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes für Rheinland-Pfalz. Dirk Fernholz gab, nachdem er im vergangenen Jahr der Mitgliederversammlung leider entsagen musste, sein Debüt beim Waldbauverein Rhein-Lahn. Und, um es vorweg zu nehmen: Seine weit gespannter, aber sehr kurzweiliger Bericht ent-wickelte sich zu einem Ritt durch die forstpolitische Landschaft, der nicht hätte spannender und zielgerichteter ausfallen können. Den Aufschlag, der so manche Waldbäuerin und manchen Waldbauern einigermaßen bedenklich stimmte, setzte Dirk Fernholz mit der „EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“, im offiziellen Sprachgebrauch der Mitgliedstaaten als „Nature Restoration Law“ bezeichnet. Darin war nicht mehr und nicht weniger verordnet, als dass bis zum Jahr 2030 auf mindestens 30 Prozent der Land- (und Meeres-)fläche „Wiederherstellungsmaßnahmen“ zu ergreifen waren und zwar dort, wo besagte Flächen in „nicht gutem Zustand“ waren. Bis zum Jahr 2040 sollten diese Maßnahmen dann schon auf 60 % der Fläche umgesetzt sein. Die „Reparaturen“, welche auch immer sein mochten, sollten der Begünstigung des Klima- und Biodiversitätsschutzes dienen und zielten im Wald auf festgelegte Lebensraumtypen ab. Woher diese Flächen generiert werden mussten, lag klar auf der Hand, kein Wunder also, dass Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer weitere Bewirtschaftungsbeschränkungen und damit Eingriffe in ihr Eigentum befürchteten -und das zu Recht, wie Fernholz weiter ausführte. Der Hinweis darauf, dass das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in dieser Hinsicht in die richtige Richtung wies, klang zwar einigermaßen beruhigend, allerdings wären solche
Anstrengungen nur dann von Erfolg gekrönt, wenn sie im besten Sinne des in Rede stehenden „Nature Restoration Law“ auch als (eine, oder „die“) Variante für erfolgversprechende Wiederherstellungsmaßnahmen verstanden würden.
Nach diesen Ausführungen lenkte der Geschäftsführer aus Bad Kreuznach die Aufmerksamkeit auf eine weitere EU-Verordnung, jene nämlich, die der Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung dienlich sein sollte und die unter der Bezeichnung „EUDR“ besser bekannt sein dürfte. Bereits in seiner Mitgliederversammlung 2024 hatte der Waldbauverein sich u. a. diesem Thema gewidmet, sodass aktuell nur festzustellen blieb, dass die Anwendung der Verordnung voraussichtlich erst einmal um ein Jahr verschoben wird.
Als ein kleines „Highlight“ in der Präsentation des Verbandsgeschäftsführers durfte sicherlich die Vorstellung der „Himmelsscheibe der Waldleistungen“ gesehen werden, die als Schaubild mit einer graphisch sehr ansprechenden Anordnung der Waldfunktionen in Form eines Kreises daherkam. Die Idee, die dahintersteckte, war, den Adressaten der bildlich gestalteten Botschaften, politischen Mandatsträgern nämlich, ein besseres Verständnis für die hohe Verantwortung und die ausgeprägte Leistungsbereitschaft von Menschen, die einen Wald ihr Eigen nennen, zu vermitteln. Angesichts der im März 2026 bevorstehenden Landtagswahl verlieh Dirk Fernholz der Hoffnung Ausdruck, dass die Bemühungen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auch auf politischer Ebene eine weitergehende Anerkennung erfahren. Dazu war notwendig, dass die Verantwortlichen realisierten, dass die Wirkungen und Wohlfahrtsleistungen des Waldes im Wesentlichen Ausfluss einer sorgsamen und sachkundigen Bewirtschaftung waren und zahl-reicher Investitionen Ihrer Eigentümer bedurften. Diese Argumentation kam beim Publikum sehr gut an und wurde mit einem kräftigen Zwischenapplaus quittiert.
Den Schwenk zu den fachpraktischen Themen, mit denen sich Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, sozusagen täglich und hautnah vor Ort befassen mussten, vollzog Dirk Fernholz schließlich mit dem Blick auf das Holzmarktgeschehen, die aktuelle Waldschutzsituation und die mittlerweile auch in Rheinland-Pfalz angekommenen Tierseuchen, ASP und Vogelgrippe. Die fundierten Einlassungen und Einschätzungen des Geschäftsführers aus Bad Kreuznach, sicherten ihm den zustimmenden Beifall der Versammlung, die sich neben den Mitgliedern auch aus Vertretern der Lokalpolitik und des lokalen Vereinswesens zusammensetzten.
Was ansonsten an diesem Freitagabend im Landgasthof Gemmer in Rettert noch von Bedeutung war, ist schnell auf den Punkt gebracht. Die Vereinsregularien waren durch den ersten Vorsitzenden Joachim Langshausen und Geschäftsführer Steffen Herzog, der getreu dem Motto „The same procedure as every year“ den Geschäfts- und Kassenbericht darlegte, zügig abgehandelt. Sie gipfelten und endeten gleichzeitig mit den Feststellungen des Kassenprüferduos Klaus Meckel und Wolfgang Stüber, von denen Letztgenannter in seinem Bericht eine korrekte und vorbildliche Finanz- und Haushaltsführung bescheinigte und daraufhin die einstimmig erteilte Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsstelle durch die Mitgliederversammlung erwirkte.

Zum Schluss kommen wir nun noch einmal auf die Windkraftanlagen zurück und räumen mit einer weiteren Unwahrheit auf: Es ist ein Gerücht, dass Windräder mittlerweile so viel Wind verbrauchen, dass zum Segeln und zum Wäschetrocknen keiner mehr übrig bliebe…