Förderprogramme Forstwirtschaft
Pressemitteilungen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ startet!
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur Entwicklung zukunftsfester Wälder. Dürre, Hitze und Insektenbefall haben den deutschen Wald zuletzt sichtbar geschwächt: Allein in den vergangenen fünf Jahren fielen in Deutschland rund 400.000 Hektar Wald den Folgen der Klimakrise zum Opfer.
Zum downloaden: 20221101 Pressemitteilung Klimaangepasstes Waldmanagement
Zum downloaden: 20221108_Antragsverfahren_KAWM
Zum downloaden: 20221108_Antragsverfahren_KAWM_kurz
Fragen und Antworten zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des BMEL
Inhalt:
- Unterstützung eines an den Klimawandel angepassten Waldmanagements.
- Stabile, anpassungsfähige und produktive Wälder sollen erhalten und entwickelt werden.
- Sicherung und Verbesserung der Biodiversität zur Bereitstellung von Ökosystemleistungen.
- Der natürliche Kohlenstoffspeicher Wald soll erhalten werden.
Zum downloaden: 20221117_Fragen_und_Antworten_ zum_Foerderprogramm_Klimaangepasstes_Waldmanagement
Zum downloaden: 20221108_Foerdersaetze_Klimaangepasstes_Waldmanagement
Forstämter in Rheinland Pfalz
Wiederbewaldung 2024
Förderung der Forstwirtschaft
Fördermaßnahmen in 2024
- Begonnen wurde das Förderjahr 2023/2024 bei Förderanträgen auf „Wiederbewaldung durch Pflanzung“ mit einem „Betriebsdeckel“ von max. 40.000 € je Antragsteller. Diese Förderobergrenze fällt aufgrund der nun besseren Finanzausstattung weg. Antragsteller, die bereits für 2024 einen Antrag gestellt haben und mit dieser neuen Information noch weitere Pflanzungen durchführen möchten, können ab sofort die neuen, zusätzlichen Projekte per E-Mail an das Förderpostfach zdf.foerderung@wald-rlp.de schicken. Sie er-halten nach Prüfung eine Vorabgenehmigung. Die Projekte können zu den bereits ge-stellten Anträgen hinzugezählt werden. Geben Sie uns hierzu bitte die Antragsnummer an.
- Flächen, die nicht unmittelbar von Kalamitäten wie extremer Trockenheit, Borkenkäfer usw. betroffen sind, können jetzt für die Förderung einer planmäßigen Übernahme der Nvj. (z.B. unter Schirm) sowie Vorausverjüngung ohne Bezug zu einem Extremwetter-schaden freigegeben werden. Antrag, Projektblatt und Fördervoraussetzungen sind hier-bei identisch zur Extremwetter-Variante. Durch Ankreuzen einer Frage im Antragsvor-druck wird zwischen planmäßiger Waldumbau- Maßnahme und Extremwetter unterschie-den.
Eine Doppelförderung in Verbindung mit dem klimaangepassten Waldmanagement ist ausgeschlossen.
weiter Infos zum downloaden:
20231120_Rundschreiben_MKUEM_Förderung_2024
20231121_Förderrundschreiben_2024
20231121_Termine und Fristen
20231120_Anlage-1_Fördertatbestände_2024
20231120_Anlage-2_Baumartenliste_2024
20231121_Anlage-3_Ãœbersicht_De-Minimis
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